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Produkte und Fragen zum Begriff Lagebericht:


  • Kerzmann, Christian: Prüfung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht. Eine kritische Analyse
    Kerzmann, Christian: Prüfung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht. Eine kritische Analyse

    Prüfung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht. Eine kritische Analyse , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Caspar, Daniel: Der risikoorientierte Prüfungsansatz bei der Prüfung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht nach § 289 Absatz 3 HGB
    Caspar, Daniel: Der risikoorientierte Prüfungsansatz bei der Prüfung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht nach § 289 Absatz 3 HGB

    Der risikoorientierte Prüfungsansatz bei der Prüfung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht nach § 289 Absatz 3 HGB , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Sauerwald, Vanessa Mona: Prüfung der Angaben finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht gemäß § 317 Abs. 2 HGB
    Sauerwald, Vanessa Mona: Prüfung der Angaben finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht gemäß § 317 Abs. 2 HGB

    Prüfung der Angaben finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht gemäß § 317 Abs. 2 HGB , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie
gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses
Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen
in Unternehmen treffen, zu denken scheinen.
Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher
durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere
derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über
den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur
Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden
werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1
Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung
dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang
erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft
oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige
Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur
Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter
Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte,
vor allem in sensiblen Bereichen.
Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung
der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer
Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft
selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den
Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und
Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1
HGB auch für den Lagebericht gelten soll. (Tischer, Robert)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen in Unternehmen treffen, zu denken scheinen. Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1 Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte, vor allem in sensiblen Bereichen. Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1 HGB auch für den Lagebericht gelten soll. (Tischer, Robert)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen in Unternehmen treffen, zu denken scheinen. Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1 Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte, vor allem in sensiblen Bereichen. Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1 HGB auch für den Lagebericht gelten soll. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090317, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Tischer, Robert, Auflage: 09003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640279319, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Ausarbeitung befasst sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Siemens AG von 1960 bis 2006. Um Aussagen über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung eines Unternehmens zu geben, werden Bilanzanalysen erstellt. Eine bessere Bezeichnung für die Bilanzanalyse ist die Jahresabschlussanalyse, da neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht untersucht werden . Mit dem Instrumentarium der Jahresabschlussanalyse werden Kennzahlen und Kennzahlensysteme erstellt, die Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg der Siemens AG geben. Wichtige Strukturbrüche in der Entwicklung werden erkannt und analysiert. 
Die wesentliche Datenbasis für die Untersuchung sind die Geschäftsabschlüsse der Siemens AG sowie die ¿Bonner Stichprobe¿ einschließlich der Dokumentation , einer jahresabschlussbasierten Industriedatenbank deutscher Aktiengesellschaften von 1960-1997 . Um die Kennzahlen vergleichen zu können, bieten sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) an. Der theoretische Teil der Arbeit wird mit Fachliteratur erarbeitet und praktisch am Beispiel der Siemens AG umgesetzt. (Groschke, Marco)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Ausarbeitung befasst sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Siemens AG von 1960 bis 2006. Um Aussagen über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung eines Unternehmens zu geben, werden Bilanzanalysen erstellt. Eine bessere Bezeichnung für die Bilanzanalyse ist die Jahresabschlussanalyse, da neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht untersucht werden . Mit dem Instrumentarium der Jahresabschlussanalyse werden Kennzahlen und Kennzahlensysteme erstellt, die Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg der Siemens AG geben. Wichtige Strukturbrüche in der Entwicklung werden erkannt und analysiert. Die wesentliche Datenbasis für die Untersuchung sind die Geschäftsabschlüsse der Siemens AG sowie die ¿Bonner Stichprobe¿ einschließlich der Dokumentation , einer jahresabschlussbasierten Industriedatenbank deutscher Aktiengesellschaften von 1960-1997 . Um die Kennzahlen vergleichen zu können, bieten sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) an. Der theoretische Teil der Arbeit wird mit Fachliteratur erarbeitet und praktisch am Beispiel der Siemens AG umgesetzt. (Groschke, Marco)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Ausarbeitung befasst sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Siemens AG von 1960 bis 2006. Um Aussagen über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung eines Unternehmens zu geben, werden Bilanzanalysen erstellt. Eine bessere Bezeichnung für die Bilanzanalyse ist die Jahresabschlussanalyse, da neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht untersucht werden . Mit dem Instrumentarium der Jahresabschlussanalyse werden Kennzahlen und Kennzahlensysteme erstellt, die Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg der Siemens AG geben. Wichtige Strukturbrüche in der Entwicklung werden erkannt und analysiert. Die wesentliche Datenbasis für die Untersuchung sind die Geschäftsabschlüsse der Siemens AG sowie die ¿Bonner Stichprobe¿ einschließlich der Dokumentation , einer jahresabschlussbasierten Industriedatenbank deutscher Aktiengesellschaften von 1960-1997 . Um die Kennzahlen vergleichen zu können, bieten sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) an. Der theoretische Teil der Arbeit wird mit Fachliteratur erarbeitet und praktisch am Beispiel der Siemens AG umgesetzt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080625, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Groschke, Marco, Auflage: 08002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Management, Fachkategorie: Finanzbuchhaltung, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638068727, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Politik und Verwaltung
    Politik und Verwaltung

    Politik und Verwaltung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2006, Erscheinungsjahr: 20061010, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Politische Vierteljahresschrift Sonderhefte#37#, Redaktion: Bogumil, Jörg~Nullmeier, Frank~Jann, Werner, Auflage/Ausgabe: 2006, Seitenzahl/Blattzahl: 592, Keyword: Beiträge; Exekutive; Globalisierung; Politikwissenschaft; Staat; Verwaltungsforschung; Verwaltungsreform; Verwaltungswissenschaft; öffentlicheVerwaltung, Fachschema: Politik / Recht, Staat, Verwaltung, Parteien, Fachkategorie: Politikwissenschaft, Imprint-Titels: Politische Vierteljahresschrift Sonderhefte, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft, Fachkategorie: Soziologie: Arbeit und Beruf, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Länge: 235, Breite: 155, Höhe: 32, Gewicht: 885, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783531906089, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Zugänglichkeit und Adressatenorientierung von Gesetzgebung und Verwaltung
    Zugänglichkeit und Adressatenorientierung von Gesetzgebung und Verwaltung

    Zugänglichkeit und Adressatenorientierung von Gesetzgebung und Verwaltung , Gute Gesetzgebung und gutes Verwaltungshandeln sind für die gesellschaftliche Akzeptanz von Politik und Verwaltung von großer Bedeutung. Leider aber sind diese oft unklar, bürokratisch und wenig auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten. Wie lässt sich die Zugänglichkeit und Adressatenorientierung von Verwaltung und Gesetzgebung verbessern? Dieser Konferenzband thematisiert den aktuellen Stand und Lösungsansätze, u.a. Ausbildung, Servicedesign, Digitalisierung und KI. Die Herausgebenden leiten das Netzwerk für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, welches sich kontinuierlich diesen Fragen widmet. Mit Beiträgen von Bernhard Boockmann | Heidrun Braun | Mateusz Dolata | Michael Eder | Tabea Hein | Daniel Rölle | Christian Schachtner | Birgit Schenk | Christoph Schmidt | Christiane Schwabe | Gerhard Schwabe | Antje G. I. Tölle | Hannah Tonn , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231025, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Redaktion: Boockmann, Bernhard~Braun, Heidrun~Tonn, Hannah, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 137, Keyword: acceptance; accessibility; Akzeptanz; Bürokratie; addressee orientation; administration; Digitalisierung; administrative science; AI; bureaucracy; KI; bureaucracy reduction; Netzwerk; Politik; conference proceedings; digitalization; Servicedesign; legislation; network; policy; Verwaltungswissenschaft; service design, Fachschema: Öffentliche Verwaltung~Verwaltung / Öffentliche Verwaltung~Gesellschaft / Recht, Kriminalität~Rechtssoziologie~Verwaltungsrecht - Verwaltungssachen, Fachkategorie: Öffentliche Verwaltung~Recht und Gesellschaft, Rechtssoziologie~Öffentliches Recht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Verwaltungsrecht und Verwaltungspraxis, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 224, Breite: 149, Höhe: 9, Gewicht: 228, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 34.00 € | Versand*: 0 €
  • Politik und Verwaltung (Machura, Stefan)
    Politik und Verwaltung (Machura, Stefan)

    Politik und Verwaltung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2005, Erscheinungsjahr: 20050927, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Forschung Politik##, Autoren: Machura, Stefan, Auflage/Ausgabe: 2005, Seitenzahl/Blattzahl: 204, Keyword: Management; Privatisierung; Verwaltungsreformen; öffentlicheUnternehmen, Fachschema: Öffentliche Verwaltung~Verwaltung / Öffentliche Verwaltung~Politik / Politikwissenschaft~Politikwissenschaft~Politologie, Imprint-Titels: Forschung Politik, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft, Fachkategorie: Politikwissenschaft, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 12, Gewicht: 271, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0000, Tendenz: 0,

    Preis: 59.95 € | Versand*: 0 €
  • Wissensmanagement in Politik und Verwaltung
    Wissensmanagement in Politik und Verwaltung

    Wissensmanagement in Politik und Verwaltung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2004, Erscheinungsjahr: 20040915, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Interdisziplinäre Organisations- und Verwaltungsforschung#9#, Redaktion: Edeling, Thomas~Wagner, Dieter~Jann, Werner, Auflage/Ausgabe: 2004, Seitenzahl/Blattzahl: 260, Keyword: Informationsmanagement; Netzwerke; Organisation; Steuerung; Wissenstransfer; Zusammenarbeit, Fachschema: Organisation~Knowledge Management~Management / Wissensmanagement~Wissensmanagement, Imprint-Titels: Interdisziplinäre Organisations- und Verwaltungsforschung, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft/Soziologie, Fachkategorie: Politikwissenschaft, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 15, Gewicht: 341, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783322808868, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 49.99 € | Versand*: 0 €
  • Ergebnisorientierte Führung in Politik und Verwaltung
    Ergebnisorientierte Führung in Politik und Verwaltung

    Ergebnisorientierte Führung in Politik und Verwaltung , Ein integratives Modell , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 54.99 € | Versand*: 0 €
  • Sonntag, Jasmin: Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810
    Sonntag, Jasmin: Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810

    Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 71.80 € | Versand*: 0 €
  • Meisner, Heinrich Otto: Verfassung, Verwaltung, Regierung in neuerer Zeit
    Meisner, Heinrich Otto: Verfassung, Verwaltung, Regierung in neuerer Zeit

    Verfassung, Verwaltung, Regierung in neuerer Zeit , Keine ausführliche Beschreibung für "Verfassung, Verwaltung, Regierung in neuerer Zeit" verfügbar. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 129.00 € | Versand*: 0 €

Ähnliche Suchbegriffe für Lagebericht:


  • Was ist ein Lagebericht?

    Ein Lagebericht ist ein schriftlicher Bericht, der die aktuelle Situation und Entwicklung eines Unternehmens oder einer Organisation zusammenfasst. Er enthält Informationen über die wirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung, die Risiken und Chancen sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Der Lagebericht dient dazu, Stakeholdern wie Investoren, Gläubigern und Geschäftspartnern einen Überblick über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu geben. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses und muss von vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben erstellt werden. Insgesamt bietet der Lagebericht eine umfassende Analyse und Bewertung der aktuellen Lage und der Zukunftsaussichten eines Unternehmens.

  • Ist Lagebericht Teil des Jahresabschlusses?

    Ja, der Lagebericht ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Er dient dazu, die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Unternehmens transparent darzustellen. Im Lagebericht werden unter anderem die Geschäftsentwicklung, die Risiken und Chancen, die Finanzlage sowie die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens erläutert. Der Lagebericht ergänzt somit die Zahlen des Jahresabschlusses um qualitative Informationen und gibt den Lesern einen umfassenden Einblick in die Situation des Unternehmens. Er ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtpakets, das den Jahresabschluss ausmacht.

  • Wer muss den Lagebericht erstellen?

    Wer muss den Lagebericht erstellen? Der Lagebericht muss von der Geschäftsleitung eines Unternehmens erstellt werden. In Deutschland sind Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, einen Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses zu erstellen. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Entwicklung des Geschäftsverlaufs und die Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Der Lagebericht dient dazu, den Anteilseignern, Gläubigern und anderen Interessengruppen wichtige Informationen über das Unternehmen bereitzustellen.

  • Was ist Anhang und Lagebericht?

    Was ist Anhang und Lagebericht? Der Anhang ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und enthält zusätzliche Informationen, die für das Verständnis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wichtig sind. Hier werden beispielsweise Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemacht. Der Lagebericht ist ein ergänzender Bericht zum Jahresabschluss und gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Risiken und Chancen, denen es gegenübersteht. Er dient dazu, den Jahresabschluss in einen größeren Kontext zu setzen und den Lesern weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Insgesamt liefern Anhang und Lagebericht wichtige Informationen über die finanzielle Situation und die Entwicklung eines Unternehmens.

  • Wer muss einen Lagebericht erstellen?

    Ein Lagebericht muss gemäß § 289 HGB von Kapitalgesellschaften erstellt werden. Dies betrifft insbesondere Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Lagebericht ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und dient dazu, die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Unternehmens transparent darzustellen. Er richtet sich in erster Linie an die Anteilseigner, Gläubiger und andere Interessengruppen des Unternehmens. Unternehmen, die nicht der Publizitätspflicht unterliegen, sind in der Regel von der Erstellung eines Lageberichts befreit.

  • Was muss in den Lagebericht?

    Im Lagebericht müssen alle relevanten Informationen zur aktuellen Situation des Unternehmens dargestellt werden. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung, die Geschäftstätigkeit, die Risikolage, die Mitarbeiterentwicklung und die Umweltauswirkungen. Zudem müssen auch die Chancen und Herausforderungen für das Unternehmen sowie die strategische Ausrichtung für die Zukunft im Lagebericht aufgeführt werden. Letztendlich sollte der Lagebericht ein umfassendes Bild der Lage des Unternehmens vermitteln und den Stakeholdern eine klare Einschätzung der Situation ermöglichen.

  • Wann muss ein Lagebericht erstellt werden?

    Ein Lagebericht muss gemäß § 289 HGB von Kapitalgesellschaften erstellt werden, die größer als kleine Kapitalgesellschaften sind. Dies betrifft in der Regel Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: Bilanzsumme von 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse von 12 Mio. Euro und durchschnittlich 50 Mitarbeiter. Der Lagebericht ist Bestandteil des Jahresabschlusses und dient dazu, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens transparent darzustellen. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellt werden und sollte relevante Informationen zu Geschäftsentwicklung, Risiken, Chancen und Zukunftsaussichten enthalten.

  • Wann ist ein Lagebericht zu erstellen?

    Ein Lagebericht ist in der Regel am Ende des Geschäftsjahres zu erstellen. Er dient dazu, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens transparent darzustellen. Der Bericht gibt einen Überblick über die finanzielle Situation, die Geschäftsentwicklung und die Risiken des Unternehmens. Zudem ist er für die gesetzliche Berichterstattung und die Informationspflicht gegenüber den Stakeholdern erforderlich. Ein Lagebericht sollte daher rechtzeitig vor dem Abschluss des Geschäftsjahres erstellt werden, um eine fundierte Analyse und Bewertung der Unternehmenslage zu ermöglichen.

  • Wer hat einen Lagebericht zu erstellen?

    Wer hat einen Lagebericht zu erstellen? Ein Lagebericht wird in der Regel von Führungskräften oder Managern in einem Unternehmen erstellt, um einen Überblick über die aktuelle Situation, Entwicklungen und Herausforderungen zu geben. Dieser Bericht dient dazu, Entscheidungsträger über wichtige Informationen zu informieren und ihnen bei der Planung und Steuerung des Unternehmens zu helfen. In einigen Fällen kann auch die Geschäftsführung oder die Unternehmensleitung die Verantwortung für die Erstellung eines Lageberichts übernehmen. Letztendlich hängt es von der Unternehmensstruktur und den internen Prozessen ab, wer für die Erstellung eines Lageberichts zuständig ist.

  • Was steht im Anhang und Lagebericht?

    Im Anhang und Lagebericht eines Unternehmensberichts finden sich detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens. Dort werden beispizenweise Angaben zu Bilanzkennzahlen, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Cashflow-Entwicklung gemacht. Auch Informationen zu Risikofaktoren, Geschäftsmodell und strategischen Ausrichtung des Unternehmens können im Anhang und Lagebericht zu finden sein. Zudem werden häufig auch Erläuterungen zu den Geschäftsbereichen, Märkten und der Wettbewerbssituation des Unternehmens gegeben. Insgesamt liefert der Anhang und Lagebericht also einen umfassenden Einblick in die finanzielle und strategische Lage des Unternehmens.

  • Wer ist verpflichtet einen Lagebericht zu erstellen?

    Ein Lagebericht muss gemäß § 289 HGB von Kapitalgesellschaften erstellt werden, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind. Dazu zählen beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Der Lagebericht gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und enthält Informationen zu Geschäftsentwicklung, Risiken, Chancen und Prognosen. Er dient als Ergänzung zum Jahresabschluss und soll den Stakeholdern eine bessere Einschätzung der Unternehmenslage ermöglichen. Die Erstellung eines Lageberichts ist somit eine gesetzliche Pflicht für bestimmte Unternehmensformen in Deutschland.

  • In welchen Bereichen kann der Zuständigkeitsbereich einer Regierung, einer Organisation oder einer Institution definiert werden und wie kann er sich auf verschiedene Aspekte wie Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzen und Politik auswirken?

    Der Zuständigkeitsbereich einer Regierung, Organisation oder Institution kann in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzen und Politik definiert werden. In der Gesetzgebung legt die Regierung oder Institution die Regeln und Vorschriften fest, die die Bürger befolgen müssen. In der Verwaltung ist die Regierung oder Institution für die Umsetzung und Durchsetzung dieser Gesetze verantwortlich. Im Finanzbereich verwaltet die Regierung oder Institution die Einnahmen und Ausgaben, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder effektiv genutzt werden. In der Politik beeinflusst der Zuständigkeitsbereich, wie die Regierung oder Institution mit anderen Regierungen, Organisationen und Bürgern interagiert und wie sie politische Entscheidungen trifft.